RA Martin Zimdars

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Nulla poenae sine lege - keine Strafe ohne Gesetz.

Bei dem Vorwurf, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, ist frühe und kompetente anwaltliche Vertretung unerlässlich. Nur so kann eine effiziente Verteidigung gewährleistet werden. Bereits im Ermittlungsverfahren - d.h., zu Beginn der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden - kann es durch anwaltliches Einschreiten zur Einstellung des Verfahrens kommen.

In jeder Phase des Verfahrens - von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Vertretung in der Hauptverhandlung, bei der Einlegung möglicher Rechtsmittel und bei der Betreuung in Haft kann Ihnen ein Rechtsanwalt hilfreich zur Seite stehen und für Sie Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Bei jeder strafrechtlichen Mandatsübernahme kläre ich vor Beginn meiner Tätigkeit über die entstehenden Kosten auf. Ich freue mich über Ihren Anruf.

Ich bin Mitautor des Lehrbuches: "Das mündliche Staatsexamen in 44 Fällen - Strafrecht" (5. Auflage: 2016).

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