RA Martin Zimdars

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Multae sunt causae bibendi - Es gibt viele Gründe, zu trinken.

Knallzeuge: "Da war ein Bums, ich hab´s gehört. Der Fahrer war bestimmt besoffen!"

Rechtsschutz im Verkehrsrecht ist essentiell. Rechtliche Beratung bei Verkehrsunfällen und Schadensersatzansprüchen (auch Schmerzensgeldansprüche) aus dem Bereich des Verkehrsrechts sollte bereits bei Verfahrensbeginn gewährleistet sein. Gerade bei Verkehrsunfällen ist eine Regulierung des Schadens mit dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung unerlässlich.

Kompetente anwaltliche Beratung in Verkehrssachen kann auch zum Erhalt - oft vergessener - Nebenansprüche führen. Bei unverschuldeten Unfällen werden die anwaltlichen Kosten oft von der gegenerischen Versicherung getragen.

Bei jeder verkehrsrechtlichen Mandatsübernahme kläre ich vor Beginn meiner Tätigkeit über die entstehenden Kosten auf. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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